{"id":14,"date":"2024-07-26T16:19:45","date_gmt":"2024-07-26T16:19:45","guid":{"rendered":"https:\/\/amazingholidays.travel\/terms-conditions"},"modified":"2025-07-19T13:34:53","modified_gmt":"2025-07-19T11:34:53","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/amazingholidays.travel\/en_gb\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"14\" class=\"elementor elementor-14\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4401dd5 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"4401dd5\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6e8da5d e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"6e8da5d\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ac4465b elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"ac4465b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Vermittlung von Reiseleistungen durch Amazing Holidays, eine Marke der Firma imaginize<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e078d54 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"e078d54\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h4><strong>Sehr geehrte Kunden<\/strong><\/h4><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>\u201eAmazing Holidays\u201c ist ein Produkt- und Marketingname der Firma imaginize. Wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub mit uns organisieren m\u00f6chten. Dies kann im Rahmen einer Pauschalreise geschehen, einer blo\u00df vermittelten Einzelleistung wie z.B. nur einem Flug oder nur eine Hotelunterbringung oder auch in Gestalt von verbundenen Reiseleistungen.<\/p><p>Der oder die Vertr\u00e4ge \u00fcber eine Pauschalreise oder bestimmte Reiseleistungen kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer einer Einzelleistung zustande. Daf\u00fcr gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs- oder Bef\u00f6rderungsbedingungen.<\/p><p>Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise zu unserer Vermittlungst\u00e4tigkeit. Das hei\u00dft, wir erkl\u00e4ren Ihnen, was wir tun, um die von Ihnen gew\u00fcnschten Vertr\u00e4ge mit Reiseveranstaltern oder Leistungserbringer zustande zu bringen.<\/p><p>Dies geschieht anhand nachfolgender Bestimmungen.<\/p><h4><strong>Anwendungsbereich dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen; Gliederung in Teile A, B und C<\/strong><\/h4><p>Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermittlers je nach Art der vermittelten Reiseleistung.<\/p><p>Danach ist zu unterscheiden zwischen<\/p><p>der <strong>Vermittlung einer Pauschalreise, <\/strong>nachfolgend \u201eReisevermittlung&#8220; genannt, der Vermittler in diesem Zusammenhang \u201eReisevermittler&#8220;; hierzu finden Sie die Regelungen in Teil A dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>der <strong>Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen; <\/strong>hierzu finden Sie die Regelungen in Teil B dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>der <strong>Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung; <\/strong>hierzu finden Sie die Regelungen in Teil C dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><h4><strong>Teil A: Regelungen f\u00fcr die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. \u00a7 651v BGB<\/strong><\/h4><p>Die Vorschriften dieses Teils A \u00fcber die Reisevermittlung von Pauschalreisevertr\u00e4gen sind anwendbar, wenn der Reisevermittler das Formblatt \u00fcber Pauschalreisen aush\u00e4ndigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortlicher Unternehmer f\u00fcr die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.<\/p><ol><li><strong> Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften<\/strong><\/li><\/ol><p>1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Vertrag \u00fcber die Reisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und Annahme bed\u00fcrfen keiner bestimmten Form.<\/p><p>Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so best\u00e4tigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbest\u00e4tigung stellt noch keine Best\u00e4tigung der Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar.<\/p><p>1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der\u00a7\u00a7 651a <em>ff <\/em>BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und\u00a7\u00a7 675,631<em>ff. <\/em>BGB \u00fcber die entgeltliche Gesch\u00e4ftsbesorgung.<\/p><p>1.3. F\u00fcr die Rechte und Pflichten des Kunden gegen\u00fcber dem vermittelten Reiseveranstalter gelten ausschlie\u00dflich die mit dieser getroffenen Vereinbarungen, insbesondere &#8211; soweit wirksam vereinbart &#8211; dessen Reise- oder Gesch\u00e4ftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Bef\u00f6rderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zust\u00e4ndigen Verkehrsbeh\u00f6rde oder aufgrund internationaler \u00fcbereinkommen erlassenen Bef\u00f6rderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.<\/p><ol start=\"2\"><li><strong> Zahlungen, Erkl\u00e4rungen von Kunden<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>2.1. Reisevermittler und Reiseveranstalter d\u00fcrfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verst\u00e4ndlicher und hervorgehobener Weise \u00fcbergeben wurde.<\/p><p>2.2. Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollm\u00e4chtigt, M\u00e4ngelanzeigen sowie andere Erkl\u00e4rungen des Kunden\/Reisendenbez\u00fcglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Der Reisevermittler wird den Reiseveranstalter unverz\u00fcglich von solchen Erkl\u00e4rungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Der Reisevermittler empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverz\u00fcglicher Weiterleitung, entsprechende Erkl\u00e4rungen unmittelbar gegen\u00fcber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erkl\u00e4ren.<\/p><ol start=\"3\"><li><strong> Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Ausk\u00fcnfte, Hinweise<\/strong><\/li><\/ol><p>3.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestm\u00f6glich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Pauschalreiseveranstalter durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht geh\u00f6rt nach Best\u00e4tigung durch den Pauschalreiseveranstalter die \u00dcbergabe der Unterlagen \u00fcber die vermittelte(n) Reiseleistung(en).Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter die Unterlagen dem Kunden direkt \u00fcbermittelt.<\/p><p>3.2. Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Ausk\u00fcnften, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach\u00a7 651v Abs.1 BGB i.V.m. Art. 250 \u00a7 1bis 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen f\u00fcr die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdr\u00fccklichen Vereinbarung zustande. F\u00fcr die Richtigkeit erteilter Ausk\u00fcnfte haftet der Reisevermittler gem\u00e4\u00df\u00a7 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.<\/p><p>3.3. Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils g\u00fcnstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und\/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Reisevermittlers im Rahmen von ihm abgegebener ,,Bestpreis-Garantien&#8220; bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p>3.4. Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung \u00fcbernimmt der Reisevermittler bez\u00fcglich Ausk\u00fcnften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umst\u00e4nden der Reiseleistung keine Garantie i.S. von\u00a7 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bez\u00fcglich Ausk\u00fcnften \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit der vom Reisevermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.<\/p><p>3.5. Sonderw\u00fcnsche nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstalter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdr\u00fccklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler f\u00fcr die Erf\u00fcllung solcher Sonderw\u00fcnsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage f\u00fcr den Vermittlungsauftrag oder f\u00fcr die vom Reisevermittler an den Pauschalreiseveranstalter zu \u00fcbermittelnde Buchungserkl\u00e4rung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderw\u00fcnsche im Regelfall nur durch ausdr\u00fcckliche Best\u00e4tigung des Pauschalreiseveranstalters zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Pauschalreiseveranstalters werden.<\/p><ol start=\"4\"><li><strong> Pflichten des Reisevermittlers bez\u00fcglich Einreisevorschriften und Visa<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>4.1. \u00dcbernimmt der Reisevermittler entgeltlich oder unentgeltlich f\u00fcr den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung f\u00fcr die Ein- oder Durchreise in bestimmte L\u00e4nder, so gilt: Die \u00dcbernahme dieser Tatigkeit begr\u00fcndet ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Reisevermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen \u00fcber Ein- oder Durchreiseformalit\u00e4ten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endg\u00fcltige Einreisegenehmigung durch die Grenzbeh\u00f6rden des jeweiligen Landes ersetzt.<\/p><p>4.2. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen f\u00fcr die Reisedurchf\u00fchrung erforderlichen Dokumenten ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdr\u00fcckliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umst\u00e4nden f\u00fcr erforderlich halten durfte, verlangen. Der Reisevermittler kann f\u00fcr seine Tatigkeit selbst eine Verg\u00fctung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tatigkeit den Umst\u00e4nden nach nur gegen entsprechende Verg\u00fctung geschuldet war.<\/p><p>4.3. Der Reisevermittler haftet nicht f\u00fcr die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht f\u00fcr den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die f\u00fcr die Nichterteilung oder den versp\u00e4teten Zugang ma\u00dfgeblichen Umst\u00e4nde vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.<\/p><ol start=\"5\"><li><strong> Aufwendungsersatz, Verg\u00fctungen, Inkasso, Zahlungen<\/strong><\/li><\/ol><p>5.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.<\/p><p>Zahlungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen lnkassobevollm\u00e4chtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gem\u00e4\u00df\u00a7 669 BGB.<\/p><p>5.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend f\u00fcr Stornokosten (R\u00fccktrittsentsch\u00e4digungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begr\u00fcndete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.<\/p><p>5.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsanspr\u00fcchen des Vermittlers nicht im Wege der Zur\u00fcckbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erf\u00fcllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn f\u00fcr das Entstehen solcher Anspr\u00fcche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers urs\u00e4chlich oder miturs\u00e4chlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gr\u00fcnden gegen\u00fcber dem Kunden f\u00fcr die geltend gemachten Gegenanspr\u00fcche haftet.<\/p><p>5.4. Die Serviceentgelte f\u00fcr die Vermittlung von Pauschalreisen und f\u00fcr sonstige Tatigkeiten im Auftrag des Kunden bed\u00fcrfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Vermittlers und\/ oder einem entsprechenden m\u00fcndlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.<\/p><p>5.5. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt durch Leistungsst\u00f6rungen oder \u00c4nderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, R\u00fccktritt, Stornierung, Annullierung, oder K\u00fcndigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen M\u00e4ngeln der Beratungs- oder Vermittlungst\u00e4tigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Anspr\u00fcchen ergibt.<\/p><ol start=\"6\"><li><strong> Stellung und Pflichten des Reisevermittlersim Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbef\u00f6rderungsleistungen<\/strong><\/li><\/ol><p>6.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111\/2005 \u00fcber die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen \u00fcber diejenige Fluggesellschaft \u00fcbermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchf\u00fchrt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverz\u00fcglich \u00fcber den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste \u00fcber die mit Flugverbot in der Europ\u00e4ischen Union belegten Fluggesellschaften ist \u00fcber die Internetseiten<\/p><p><a href=\"https:\/\/transport.ec.europa.eu\/transport-themes\/eu-air-safety-list_en\">https:\/\/transport.ec.europa.eu\/transport-themes\/eu-air-safety-list_en<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.lba.de\/\">www.lba.de<\/a> abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Vermittlers ausgeh\u00e4ndigt werden.<\/p><p>6.2. F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten &#8211; soweit jeweils anwendbar &#8211; die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer \u00dcbereinkommens und unmittelbar, wie inl\u00e4ndische gesetzliche Bestimmungen,<\/p><ul><li>die Verordnung (EG) Nr. 261\/2004 zu Flugpassagierrechten<\/li><li>die Verordnung (EG) Nr. 2111\/2005 \u00fcber die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie \u00fcber die Unterrichtung von Flugg\u00e4sten \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens<\/li><li>die Verordnung (EG) Nr. 1107 \/2006 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates \u00fcber die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t<\/li><\/ul><p>Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich \u00fcber seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aush\u00e4nge in den Flugh\u00e4fen, durch die Informationen des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens oder durch die<\/p><p>Informationsbl\u00e4tter des Luftfahrtbundesamts unter <a href=\"http:\/\/www.lba.de\">www.lba.de<\/a> zu informieren.<\/p><ol start=\"7\"><li><strong> Unterlagen \u00fcber die vermittelte Pauschalreise<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>7.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters \u00fcber die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgeh\u00e4ndigt wurden, insbesondere Buchungsbest\u00e4tigungen,Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen \u00fcber die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit, insbesondere auf die \u00dcbereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p><p>7.2. Soweit Unterlagen \u00fcber die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter \u00fcbermittelt werden, erfolgt die Aush\u00e4ndigung durch<\/p><p>den Reisevermittler durch \u00dcbergabe im Gesch\u00e4ftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebest\u00e4tigung in Papierform gem\u00e4\u00df Art. 250 \u00a7 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.<\/p><ol start=\"8\"><li><strong> Mitwirkungspflichten des Kunden gegen\u00fcber dem Reisevermittler<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>8.1. Der Kunde hat f\u00fcr ihn erkennbare Fehler oder M\u00e4ngel der Vermittlungst\u00e4tigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesem unverz\u00fcglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollst\u00e4ndige Angaben von pers\u00f6nlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Ausk\u00fcnfte und Unterlagen \u00fcber die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollst\u00e4ndige Ausf\u00fchrung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).<\/p><p>8.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch den Kunden, so gilt:<\/p><ol start=\"7\"><li>Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 7.1 unverschuldet, entfallen seine Anspr\u00fcche nicht.<\/li><li>Anspr\u00fcche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten H\u00f6he entstanden w\u00e4re. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass eine unverz\u00fcgliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermittler die M\u00f6glichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Pauschalreiseveranstalter erm\u00f6glicht h\u00e4tte.<\/li><li>Anspr\u00fcche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 7.1 entfallen <u>nicht<\/u><\/li><\/ol><ul><li>bei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die<\/li><\/ul><p>auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren<\/p><ul><li>bei Anspr\u00fcchen auf den Ersatz sonstiger Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen<\/li><li>bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vermittlungsvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet. Die Haftung f\u00fcr Buchungsfehler nach\u00a7 651x BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/li><\/ul><p>8.3. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermittler auf besondere Bed\u00fcrfnisse oder Einschr\u00e4nkungen im Hinblick auf die nachgefragte Pauschalreise hinzuweisen.<\/p><ol start=\"9\"><li><strong> Pflichten des Reisevermittlersbei Reklamationen des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern<\/strong><\/li><\/ol><p>Der Kunde kann M\u00e4ngelanzeigen sowie andere Erkl\u00e4rungen bez\u00fcglich der Erbringung der Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter auch seinem Reisevermittler, \u00fcber den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.<\/p><p>Bez\u00fcglich etwaiger Anspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern besteht keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung \u00fcber Art, Umfang, H\u00f6he, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.<\/p><ol start=\"10\"><li><strong> Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>10.1. Der Reisevermittler weist auf die M\u00f6glichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschlie\u00dfen.<\/p><p>10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung \u00fcblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen &#8211; auch unverschuldeten &#8211; Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschlie\u00dfen.<\/p><p>10.3. Der Reisevermittler empfiehlt zus\u00e4tzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.<\/p><p>10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und\/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten k\u00f6nnen, insbesondere Haftungsausschl\u00fcsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverz\u00fcglichen Stornierung in der Reiser\u00fccktrittskostenversicherung, Fristen f\u00fcr die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bez\u00fcglich der Versicherungsbedingungen get\u00e4tigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegen\u00fcber dem Kunden hat.<\/p><ol start=\"11\"><li><strong> Haftung des Reisevermittlers<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>11.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdr\u00fcckliche Vereinbarung mit dem Kunden \u00fcbernommen hat, haftet er nicht f\u00fcr das Zustandekommen von Vertr\u00e4gen mit den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstaltern.<\/p><p>11.2. Der Reisevermittler haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel und Sch\u00e4den, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdr\u00fccklichen diesbez\u00fcglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.<\/p><p>11.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus\u00a7 651x BGB oder der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unber\u00fchrt.<\/p><ol start=\"12\"><li><strong> Verbraucherstreitbeilegung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz \u00fcber Verbraucherstreitbeilegungdarauf hin, dass der Reisevermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00fcber die Vermittlung von Pauschalreisen f\u00fcr den Reisevermittler verpflichtend w\u00fcrde, informiert der Reisevermittler die Verbraucher hier\u00fcber in geeigneter Form.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Teil B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. \u00a7651w BGB<\/strong><\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>Die Vorschriften dieses Teils B \u00fcber die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn der Vermittler das Formblatt \u00fcber die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aush\u00e4ndigt. In diesem Formblatt wird der Kunde dar\u00fcber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch verbundene Reiseleistungen vermittelt werden.<\/p><ol><li><strong> Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften<\/strong><\/li><\/ol><p>1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag \u00fcber die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bed\u00fcrfen keiner bestimmten Form.<\/p><p>Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so best\u00e4tigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbest\u00e4tigung stellt noch keine Best\u00e4tigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.<\/p><p>1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der\u00a7\u00a7 651a <em>ff <\/em>BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und\u00a7\u00a7 675,631<em>ff. <\/em>BGB \u00fcber die entgeltliche Gesch\u00e4ftsbesorgung.<\/p><p>1.3. F\u00fcr die Rechte und Pflichten des Kunden gegen\u00fcber dem Vertragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschlie\u00dflich die, mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere &#8211; soweit wirksam vereinbart &#8211; dessen Reise- oder Gesch\u00e4ftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Bef\u00f6rderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zust\u00e4ndigen Verkehrsbeh\u00f6rde oder aufgrund internationaler \u00fcbereinkommen erlassenen Bef\u00f6rderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.<\/p><ol start=\"2\"><li><strong> Zahlungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>2.1. Der Vermittler verbundener Reiseleistungen darf Zahlungen des Reisenden auf Verg\u00fctungen f\u00fcr Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn er sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von dem Vermittler selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erf\u00fcllen sind und im Fall der Zahlungsunf\u00e4higkeit des Vermittlers verbundener Reiseleistungen<\/p><ol><li>Reiseleistungen ausfallen oder<\/li><li>der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.<\/li><\/ol><p>2.2. Diese Sicherstellung leistet der Vermittler verbundener Reiseleistungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem.\u00a7 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verst\u00e4ndlicher und in hervorgehobener Weise und \u00dcbergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines f\u00fcr alle Zahlungen des Kunden an den Vermittler verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.<\/p><ol start=\"3\"><li><strong> Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Ausk\u00fcnfte, Hinweise<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>3.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestm\u00f6glich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage bei den Leistungserbringern durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht geh\u00f6rt nach Best\u00e4tigung durch den Leistungserbringer die \u00dcbergabe der Unterlagen \u00fcber die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt \u00fcbermittelt.<\/p><p>3.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Ausk\u00fcnften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen f\u00fcr die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdr\u00fccklichen Vereinbarung zustande. F\u00fcr die Richtigkeit erteilter Ausk\u00fcnfte haftet der Vermittler gem\u00e4\u00df\u00a7 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.<\/p><p>Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils g\u00fcnstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und\/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener \u201eBestpreis\u00ad Garantien&#8220; bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p>3.4. Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung \u00fcbernimmt der Vermittler bez\u00fcglich Ausk\u00fcnften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umst\u00e4nden der Reiseleistung keine Garantie i.S. von\u00a7 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bez\u00fcglich Ausk\u00fcnften \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.<\/p><p>3.5. Sonderw\u00fcnsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdr\u00fccklich vereinbart ist, hat der Vermittler f\u00fcr die Erf\u00fcllung solcher Sonderw\u00fcnsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage f\u00fcr den Vermittlungsauftrag oder f\u00fcr die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu \u00fcbermittelnde Buchungserkl\u00e4rung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderw\u00fcnsche im Regelfall nur durch ausdr\u00fcckliche Best\u00e4tigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.<\/p><ol start=\"4\"><li><strong> Pflichten des Vermittlers bez\u00fcglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen<\/strong><\/li><\/ol><p>4.1. Der Vermittler unterrichtet den Kunden \u00fcber Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdr\u00fccklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufkl\u00e4rungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte oder erkennbare Umst\u00e4nde einen ausdr\u00fccklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.<\/p><p>4.2. Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschr\u00e4nken sich auf die Erteilung von Ausk\u00fcnften aus aktuellen, branchen\u00fcblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers besteht ohne ausdr\u00fcckliche diesbez\u00fcgliche Vereinbarung nicht. Der Vermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erf\u00fcllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.<\/p><p>4.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bez\u00fcglich der Information \u00fcber Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgema\u00dfnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie f\u00fcr Ein- und Ausfuhrvorschriften.<\/p><p>4.4. \u00dcbernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich f\u00fcr den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung f\u00fcr die Ein- oder Durchreise in bestimmte L\u00e4nder, so gilt: Die \u00dcbernahme dieser Tatigkeit begr\u00fcndet ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Vermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen \u00fcber Ein- oder Durchreiseformalit\u00e4ten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endg\u00fcltige Einreisegenehmigung durch die Grenzbeh\u00f6rden des jeweiligen Landes ersetzt.<\/p><p>4.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen f\u00fcr die Reisedurchf\u00fchrung erforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdr\u00fcckliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Vermittler ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umst\u00e4nden f\u00fcr erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann f\u00fcr seine Tatigkeit selbst eine Verg\u00fctung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tatigkeit den Umst\u00e4nden nach nur gegen entsprechende Verg\u00fctung geschuldet war.<\/p><p>4.6. Der Vermittler haftet nicht f\u00fcr die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht f\u00fcr den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die f\u00fcr die Nichterteilung oder den versp\u00e4teten Zugang ma\u00dfgeblichen Umst\u00e4nde vom Vermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.<\/p><ol start=\"5\"><li><strong> Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbef\u00f6rderungsleistungen<\/strong><\/li><\/ol><p>5.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111\/2005 \u00fcber die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen \u00fcber diejenige Fluggesellschaft \u00fcbermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchf\u00fchrt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverz\u00fcglich \u00fcber den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste \u00fcber die mit Flugverbot in der Europ\u00e4ischen Union belegten Fluggesellschaften ist \u00fcber die Internetseiten <a href=\"https:\/\/transport.ec.europa.eu\/transport-themes\/eu-air-safety-list_en\">https:\/\/transport.ec.europa.eu\/transport-themes\/eu-air-safety-list_en<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.lba.de\">www.lba.de<\/a> abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Vermittlers ausgeh\u00e4ndigt werden.<\/p><p>5.2. F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten &#8211; soweit jeweils anwendbar &#8211; die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer \u00dcbereinkommens und unmittelbar, wie inl\u00e4ndische gesetzliche Bestimmungen,<\/p><ul><li>die Verordnung (EG) Nr. 261\/2004 zu Flugpassagierrechten<\/li><li>die Verordnung (EG) Nr. 2111\/2005 \u00fcber die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie \u00fcber die Unterrichtung von Flugg\u00e4sten \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens<\/li><li>die Verordnung (EG) Nr. 1107 \/2006 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates \u00fcber die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t<\/li><\/ul><p>Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich \u00fcber seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aush\u00e4nge in den Flugh\u00e4fen, durch die Informationen des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsbl\u00e4tter des Luftfahrtbundesamts unter <a href=\"http:\/\/www.lba.de\">www.lba.de<\/a> zu informieren.<\/p><ol start=\"6\"><li><strong> Aufwendungsersatz, Verg\u00fctungen, Inkasso, Zahlungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>6.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.<\/p><p>Zahlungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen lnkassobevollm\u00e4chtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gem\u00e4\u00df\u00a7 669 BGB.<\/p><p>6.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend f\u00fcr Stornokosten (R\u00fccktrittsentsch\u00e4digungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begr\u00fcndete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.<\/p><p>6.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsanspr\u00fcchen des Vermittlers nicht im Wege der Zur\u00fcckbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erf\u00fcllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn f\u00fcr das Entstehen solcher Anspr\u00fcche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers urs\u00e4chlich oder miturs\u00e4chlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gr\u00fcnden gegen\u00fcber dem Kunden f\u00fcr die geltend gemachten Gegenanspr\u00fcche haftet.<\/p><ol start=\"7\"><li><strong> Verg\u00fctungsanspr\u00fcche des Vermittlers<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>7.1. F\u00fcr die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbef\u00f6rderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 5 dieses Teils B der Vermittlungsbedingungen gilt:<\/p><ol><li>Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Vermittlers beinhalten.<\/li><\/ol><ol><li>Die Verg\u00fctung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungst\u00e4tigkeit erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlenden Serviceentgelte.<\/li><\/ol><ol><li>Die Serviceentgelte f\u00fcr die Vermittlungst\u00e4tigkeit des Vermittlers und f\u00fcr sonstige T\u00e4tigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Vermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte.<\/li><\/ol><ol><li>Ist eine Vereinbarung zur H\u00f6he eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Verg\u00fctung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer \u00fcblichen Verg\u00fctung durch den Auftraggeber.<\/li><\/ol><p>7.2. Die Serviceentgelte f\u00fcr die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und f\u00fcr sonstige T\u00e4tigkeiten im Auftrag des Kunden bed\u00fcrfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Vermittlers und\/oder einem entsprechenden m\u00fcndlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.<\/p><p>7.3. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte &#8211; auch bei der Flugvermittlung &#8211; bleibt durch Leistungsst\u00f6rungen oder \u00c4nderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, R\u00fccktritt, Stornierung, Annullierung, oder K\u00fcndigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen M\u00e4ngeln der Beratungs- oder Vermittlungst\u00e4tigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Anspr\u00fcchen ergibt.<\/p><ol start=\"8\"><li><strong> Unterlagen \u00fcber die vermittelten Reiseleistungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>8.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Vermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers \u00fcber die Reiseleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler ausgeh\u00e4ndigt wurden, insbesondere Buchungsbest\u00e4tigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen \u00fcber die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit, insbesondere auf die \u00dcbereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p><p>8.2. Soweit Unterlagen \u00fcber die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer \u00fcbermittelt werden, erfolgt die Aush\u00e4ndigung durch den Vermittler durch \u00dcbergabe im Gesch\u00e4ftslokal des Vermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand.<\/p><ol start=\"9\"><li><strong> Mitwirkungspflichten des Kunden gegen\u00fcber dem Vermittler<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>9.1. Der Kunde hat f\u00fcr ihn erkennbare Fehler oder M\u00e4ngel der Vermittlungst\u00e4tigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverz\u00fcglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollst\u00e4ndige Angaben von pers\u00f6nlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Ausk\u00fcnfte und Unterlagen \u00fcber die vermittelten Reiseleistungen sowie die nicht vollst\u00e4ndige Ausf\u00fchrung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).<\/p><p>9.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt:<\/p><ol start=\"9\"><li>Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1unverschuldet, entfallen seine Anspr\u00fcche nicht.<\/li><li>Anspr\u00fcche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten H\u00f6he entstanden w\u00e4re. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverz\u00fcgliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die M\u00f6glichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer erm\u00f6glicht h\u00e4tte.<\/li><li>Anspr\u00fcche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 9.1 entfallen nicht<\/li><\/ol><ul><li>bei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Vermittlers resultieren<\/li><li>bei Anspr\u00fcchen auf den Ersatz sonstiger Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Vermittlers beruhen<\/li><li>bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vermittlungsvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet.<\/li><\/ul><p>Die Haftung f\u00fcr Buchungsfehler nach \u00a7 651x BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>9.3. Eine vertragliche und\/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur M\u00e4ngelanzeige gegen\u00fcber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9 unber\u00fchrt.<\/p><p>9.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bed\u00fcrfnisse oder Einschr\u00e4nkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.<\/p><ol start=\"10\"><li><strong> Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Leistungserbringern<\/strong><\/li><\/ol><p>10.1. Anspr\u00fcche m\u00fcssen gegen\u00fcber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben k\u00f6nnen, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegen\u00fcber dem Vermittler gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bez\u00fcglich derselben Reiseleistung Anspr\u00fcche sowohl gegen\u00fcber dem Vermittler als auch gegen\u00fcber dem Leistungserbringer geltend machen will.<\/p><p>10.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber den vermittelten Leistungserbringern beschr\u00e4nkt sich die Pflicht des Vermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.<\/p><p>10.3. \u00dcbernimmt der Vermittler &#8211; auch ohne hierzu verpflichtet zu sein &#8211; die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er f\u00fcr den rechtzeitigen Zugang beim Empf\u00e4nger nur bei von ihm selbst vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachter Fristvers\u00e4umnis.<\/p><p>10.4. Bez\u00fcglich etwaiger Anspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung \u00fcber Art, Umfang, H\u00f6he, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.<\/p><ol start=\"11\"><li><strong> Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen<\/strong><\/li><\/ol><p>11.1. Der Vermittler weist auf die M\u00f6glichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschlie\u00dfen.<\/p><p>11.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung \u00fcblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen &#8211; auch unverschuldeten &#8211; Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschlie\u00dfen.<\/p><p>11.3. Der Vermittler empfiehlt zus\u00e4tzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.<\/p><p>11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und\/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten k\u00f6nnen, insbesondere Haftungsausschl\u00fcsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverz\u00fcglichen Stornierung in der Reiser\u00fccktrittskostenversicherung, Fristen f\u00fcr die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bez\u00fcglich der Versicherungsbedingungen get\u00e4tigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegen\u00fcber dem Kunden hat.<\/p><ol start=\"12\"><li><strong> Haftung des Vermittlers<\/strong><\/li><\/ol><p>12.1. Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdr\u00fcckliche Vereinbarung mit dem Kunden \u00fcbernommen hat, haftet er nicht f\u00fcr das Zustandekommen von Vertr\u00e4gen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.<\/p><p>12.2. Der Vermittler haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel und Sch\u00e4den, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdr\u00fccklichen diesbez\u00fcglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.<\/p><p>12.3. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers nach\u00a7 651w Abs. 4 BGB und\u00a7 651x BGB und aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unber\u00fchrt.<\/p><ol start=\"13\"><li><strong> Verbraucherstreitbeilegung<\/strong><\/li><\/ol><p>Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz \u00fcber Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegungnach Drucklegung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00fcber die Vermittlung von Reiseleistungen f\u00fcr den Vermittler verpflichtend w\u00fcrde, informiert der Vermittler die Verbraucher hier\u00fcber in geeigneter Form.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Teil C: Regelungen bei der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen oder meh\u00ad reren Reiseleistungen, die keine verbundenen Reiseleistungen im Sinne des \u00a7 651w BGB darstellen.<\/strong><\/p><p>Die Vorschriften dieses Teils C \u00fcber die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil einer Pauschalreise noch Teil von verbundenen Reiseleistungen ist. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.<\/p><ol><li><strong> Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften<\/strong><\/li><\/ol><p>1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag \u00fcber die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bed\u00fcrfen keiner bestimmten Form.<\/p><p>Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so best\u00e4tigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbest\u00e4tigung stellt noch keine Best\u00e4tigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.<\/p><p>1.2 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der\u00a7\u00a7 651a ff BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB und \u00a7\u00a7 675, 631 ff<em>. <\/em>BGB \u00fcber die entgeltliche Gesch\u00e4ftsbesorgung.<\/p><p>1.3. F\u00fcr die Rechte und Pflichten des Kunden gegen\u00fcber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschlie\u00dflich die mit diesem, getroffenen Vereinbarungen, insbesondere &#8211; soweit wirksam vereinbart &#8211; dessen Reise- oder Gesch\u00e4ftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Bef\u00f6rderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zust\u00e4ndigen Verkehrsbeh\u00f6rde oder aufgrund internationaler \u00dcbereinkommen erlassenen Bef\u00f6rderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.<\/p><ol start=\"2\"><li><strong> Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Ausk\u00fcnfte, Hinweise<\/strong><\/li><\/ol><p>2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestm\u00f6glich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht geh\u00f6rt nach Best\u00e4tigung durch den Leistungserbringer die \u00dcbergabe der Unterlagen \u00fcber die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt \u00fcbermittelt.<\/p><p>2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Ausk\u00fcnften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen f\u00fcr die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdr\u00fccklichen Vereinbarung zustande. F\u00fcr die Richtigkeit erteilter Ausk\u00fcnfte haftet der Vermittler gem\u00e4\u00df \u00a7 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.<\/p><p>2.3. Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils g\u00fcnstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und\/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener \u201eBestpreis\u00ad Garantien&#8220; bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p>2.4. Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung \u00fcbernimmt der Vermittler bez\u00fcglich Ausk\u00fcnften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umst\u00e4nden der Reiseleistung keine Garantie i.S. von \u00a7 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bez\u00fcglich Ausk\u00fcnften \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.<\/p><p>2.5. Sonderw\u00fcnsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdr\u00fccklich vereinbart ist, hat der Vermittler f\u00fcr die Erf\u00fcllung solcher Sonderw\u00fcnsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage f\u00fcr den Vermittlungsauftrag oder f\u00fcr die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu \u00fcbermittelnde Buchungserkl\u00e4rung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderw\u00fcnsche im Regelfall nur durch ausdr\u00fcckliche Best\u00e4tigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.<\/p><ol start=\"3\"><li><strong> Pflichten des Vermittlers bez\u00fcglich Einreisevorschriften und Visa<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/li><\/ol><p>3.1. Der Vermittler unterrichtet den Kunden \u00fcber Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdr\u00fccklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufkl\u00e4rungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte oder offenkundige Umst\u00e4nde einen ausdr\u00fccklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.<\/p><p>3.2. Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschr\u00e4nken sich auf die Erteilung von Ausk\u00fcnften aus aktuellen, branchen\u00fcblichen Informationsquellen Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers besteht ohne ausdr\u00fcckliche diesbez\u00fcgliche Vereinbarung nicht. Der Vermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erf\u00fcllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.<\/p><p>3.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bez\u00fcglich der Information \u00fcber Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgema\u00dfnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie f\u00fcr Ein- und Ausfuhrvorschriften.<\/p><p>3.4. \u00dcbernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich f\u00fcr den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung f\u00fcr die Ein- oder Durchreise in bestimmte L\u00e4nder, so gilt: Die \u00dcbernahme dieser Tatigkeit begr\u00fcndet ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Vermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen \u00fcber Ein- oder Durchreiseformalit\u00e4ten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endg\u00fcltige Einreisegenehmigung durch die Grenzbeh\u00f6rden des jeweiligen Landes ersetzt.<\/p><p>3.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen f\u00fcr die Reisedurchf\u00fchrungerforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdr\u00fcckliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Vermittler ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umst\u00e4nden f\u00fcr erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann f\u00fcr seine Tatigkeit selbst eine Verg\u00fctung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tatigkeit den Umst\u00e4nden nach nur gegen entsprechende Verg\u00fctung geschuldet war.<\/p><p>3.6. Der Vermittler haftet nicht f\u00fcr die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht f\u00fcr den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die f\u00fcr die Nichterteilung oder den versp\u00e4teten Zugang ma\u00dfgeblichen Umst\u00e4nde vom Vermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.<\/p><ol start=\"4\"><li><strong> Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbef\u00f6rderungsleistungen<\/strong><\/li><\/ol><p>4.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111\/2005 \u00fcber die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmenist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen \u00fcber diejenige Fluggesellschaft \u00fcbermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchf\u00fchrt. Bei einem<\/p><p>Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverz\u00fcglich \u00fcber den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste \u00fcber die mit Flugverbot in der Europ\u00e4ischen Union belegten Fluggesellschaften ist \u00fcber die Internetseiten<\/p><p><a href=\"http:\/\/www.transport.ec.europa.eu\/transport-themes\/eu-air-safety-list_en\">www.transport.ec.europa.eu\/transport-themes\/eu-air-safety-list_en<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.lba.de\">www.lba.de<\/a> abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Vermittlers ausgeh\u00e4ndigt werden.<\/p><p>4.2. F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten &#8211; soweit jeweils anwendbar &#8211; die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer \u00dcbereinkommens und unmittelbar, wie inl\u00e4ndische gesetzliche Bestimmungen,<\/p><ul><li>die Verordnung (EG) Nr. 261\/2004 zu Flugpassagierrechten<\/li><li>die Verordnung (EG) Nr. 2111\/2005 \u00fcber die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie \u00fcber die Unterrichtung von Flugg\u00e4sten \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens<\/li><li>die Verordnung (EG) Nr. 1107 \/2006 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates \u00fcber die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t<\/li><\/ul><p>Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich \u00fcber seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aush\u00e4nge in den Flugh\u00e4fen, durch die Informationen des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsbl\u00e4tter des Luftfahrtbundesamts unter <a href=\"http:\/\/www.lba.de\">www.lba.de<\/a> zu informieren.<\/p><ol start=\"5\"><li><strong> Aufwendungsersatz, Verg\u00fctungen, Inkasso, Zahlungen<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/li><\/ol><p>5.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.<\/p><p>Zahlungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen lnkassobevollm\u00e4chtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gem\u00e4\u00df\u00a7 669 BGB.<\/p><p>5.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend f\u00fcr Stornokosten (R\u00fccktrittsentsch\u00e4digungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begr\u00fcndete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.<\/p><p>5.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsanspr\u00fcchen des Vermittlers nicht im Wege der Zur\u00fcckbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erf\u00fcllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn f\u00fcr das Entstehen solcher Anspr\u00fcche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers urs\u00e4chlich oder miturs\u00e4chlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gr\u00fcnden gegen\u00fcber dem Kunden f\u00fcr die geltend gemachten Gegenanspr\u00fcche haftet.<\/p><ol start=\"6\"><li><strong> Verg\u00fctungsanspr\u00fcche des Vermittlers<\/strong><\/li><\/ol><p>6.1. F\u00fcr die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbef\u00f6rderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 4 Teil C dieser Vermittlungsbedingungen gilt:<\/p><ol><li>Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Vermittlers beinhalten.<\/li><li>Die Verg\u00fctung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungst\u00e4tigkeit erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.<\/li><li>Die Serviceentgelte f\u00fcr die Vermittlungst\u00e4tigkeit des Vermittlers und f\u00fcr sonstige T\u00e4tigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Vermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelten.<\/li><li>Ist eine Vereinbarung zur H\u00f6he eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Verg\u00fctung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer \u00fcblichen Verg\u00fctung durch den Auftraggeber.<\/li><\/ol><p>6.2. Die Serviceentgelte f\u00fcr die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und f\u00fcr sonstige T\u00e4tigkeiten im Auftrag des Kunden bed\u00fcrfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Vermittlers und\/oder einem entsprechenden m\u00fcndlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.<\/p><p>6.3. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte &#8211; auch bei der Flugvermittlung &#8211; bleibt durch Leistungsst\u00f6rungen oder \u00c4nderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, R\u00fccktritt, Stornierung, Annullierung, oder K\u00fcndigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen M\u00e4ngeln der Beratungs- oder Vermittlungst\u00e4tigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Anspr\u00fcchen ergibt.<\/p><ol start=\"7\"><li><strong> Unterlagen \u00fcber die vermittelten Reiseleistungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>7.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Vermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers \u00fcber die Reiseleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler ausgeh\u00e4ndigt wurden, insbesondere Buchungsbest\u00e4tigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen \u00fcber die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit, insbesondere auf die \u00dcbereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p><p>7.2. Soweit Unterlagen \u00fcber die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer \u00fcbermittelt werden, erfolgt die Aush\u00e4ndigung durch den Vermittler durch \u00dcbergabe im Gesch\u00e4ftslokal des Vermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand.<\/p><ol start=\"8\"><li><strong> Mitwirkungspflichten des Kunden gegen\u00fcber dem Vermittler<\/strong><\/li><\/ol><p>8.1. Der Kunde hat f\u00fcr ihn erkennbare Fehler oder M\u00e4ngel der Vermittlungst\u00e4tigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverz\u00fcglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollst\u00e4ndige Angaben von pers\u00f6nlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Ausk\u00fcnfte und Unterlagen \u00fcber die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollst\u00e4ndige Ausf\u00fchrung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).<\/p><p>8.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 8.1 durch den Kunden, so gilt:<\/p><ol start=\"8\"><li>Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 8.1unverschuldet, entfallen seine Anspr\u00fcche nicht.<\/li><li>Anspr\u00fcche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten H\u00f6he entstanden w\u00e4re. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverz\u00fcgliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die M\u00f6glichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer erm\u00f6glicht h\u00e4tte.<\/li><li>Anspr\u00fcche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 8.1 entfallen <u>nicht<\/u><\/li><\/ol><ul><li>bei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Vermittlers resultieren<\/li><li>bei Anspr\u00fcchen auf den Ersatz sonstiger Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Vermittlers beruhen<\/li><li>bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vermittlungsvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet. Die Haftung f\u00fcr Buchungsfehler nach \u00a7 651x BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/li><\/ul><p>8.3. Eine vertragliche und\/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur M\u00e4ngelanzeige gegen\u00fcber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 8 unber\u00fchrt.<\/p><p>8.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bed\u00fcrfnisse oder Einschr\u00e4nkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.<\/p><ol start=\"9\"><li><strong> Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Leistungserbringern<\/strong><\/li><\/ol><p>9.1. Anspr\u00fcche m\u00fcssen gegen\u00fcber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben k\u00f6nnen, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegen\u00fcber dem Vermittler gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bez\u00fcglich derselben Reiseleistung Anspr\u00fcche sowohl gegen\u00fcber dem Vermittler als auch gegen\u00fcber dem Leistungserbringer geltend machen will.<\/p><p>9.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber den vermittelten Leistungserbringern beschr\u00e4nkt sich die Pflicht des Vermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.<\/p><p>9.3. \u00dcbernimmt der Vermittler &#8211; auch ohne hierzu verpflichtet zu sein &#8211; die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er f\u00fcr den rechtzeitigen Zugang beim Empf\u00e4nger nur bei von ihm selbst vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachter Fristvers\u00e4umnis.<\/p><p>9.4. Bez\u00fcglich etwaiger Anspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung \u00fcber Art, Umfang, H\u00f6he, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.<\/p><ol start=\"10\"><li><strong> Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen<\/strong><\/li><\/ol><p>10.1. Der Vermittler weist auf die M\u00f6glichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschlie\u00dfen.<\/p><p>10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung \u00fcblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen &#8211; auch unverschuldeten &#8211; Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschlie\u00dfen.<\/p><p>10.3. Der Vermittler empfiehlt zus\u00e4tzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.<\/p><p>10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und\/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten k\u00f6nnen, insbesondere Haftungsausschl\u00fcsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverz\u00fcglichen Stornierung in der Reiser\u00fccktrittskostenversicherung, Fristen f\u00fcr die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bez\u00fcglich der Versicherungsbedingungen get\u00e4tigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegen\u00fcber dem Kunden hat.<\/p><ol start=\"11\"><li><strong> Haftung des Vermittlers<\/strong><\/li><\/ol><p>11.1. Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdr\u00fcckliche Vereinbarung mit dem Kunden \u00fcbernommen hat, haftet er nicht f\u00fcr das Zustandekommen von Vertr\u00e4gen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.<\/p><p>11.2. Der Vermittler haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel und Sch\u00e4den, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdr\u00fccklichen diesbez\u00fcglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.<\/p><p>11.3. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unber\u00fchrt.<\/p><ol start=\"12\"><li><strong> Verbraucherstreitbeilegung<\/strong><\/li><\/ol><p>Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz \u00fcber Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegungnach Drucklegung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00fcber die Vermittlung von Reiseleistungen f\u00fcr den Vermittler verpflichtend w\u00fcrde, informiert der Vermittler die Verbraucher hier\u00fcber in geeigneter Form.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Firmierung<\/strong><\/p><p>imaginize (Einzelunternehmen)<\/p><p>K\u00f6nigstr. 27, 70173 Stuttgart,<\/p><p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \/-in bzw. Inhaber \/-in: Muhammad Aleem Khan,<\/p><p>Ust.-ldent.-Nr.: DE 362 129 346,<\/p><p>Stand: Juli 2024<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Vermittlung von Reiseleistungen durch Amazing Holidays, eine Marke der Firma imaginize Sehr geehrte Kunden \u00a0 \u201eAmazing Holidays\u201c ist ein Produkt- und Marketingname der Firma imaginize. Wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub mit uns organisieren m\u00f6chten. 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